Einreise und Visum für Indonesien

Einreise und Visum für Indonesien

Für die Einreise nach Indonesien wird ein Reisepass benötigt, der auch noch ab Ausreise mindestens 6 Monate gültig ist.

Visum für Indonesien

Je nach Zweck, Reiseroute und Aufenthaltsdauer können deutsche Staatsangehörige mit dem Reisepass (Kinder mit dem Kinderreisepass)

  • ein „Visa on Arrival“ bei Ankunft erhalten oder
  • bei der Einreise ein Visum beantragen.

„Visa on Arrival“ für Aufenthalte von 30 bis max. 60 Tagen

Deutsche Staatsangehörige, die planen sich länger als 30 Tage (maximal jedoch 60 Tage und weder eine Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt planen) in Indonesien aufzuhalten, können mit der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets direkt bei Ankunft an diesen Einreisestellen (Luft, Land, Wasser) ein Visa on Arrival beantragen:

  • 7 internationalen Flughäfen
    • Bali: Denpasar: Ngurah Rai Airport, (DPS)
    • Java: Surabaya: Juanda International Airport, (SUB)
    • Jakarta: Soekarno-Hatta International Airport, (CGK)
    • Yogyakarta: Yogyakarta International Airport, (YIA)
    • Sumatra: Medan: Kualanamu International Airport, (KNO)
    • Sulawesi: Manado: Sam Ratulangi International Airport, (MDC)
    • Makassar: Sultan Hasanuddin Airport, (UPG)
  • Seehäfen: Riau Island: Nongsa Terminal Bahari, Batam Centre, Sekupang, Citra Tri Tunas, Marina Teluk Senimba, Bandar Bentan Telani Lagoi, Bandar Seri Udana Lobam, Sri Bintan Pura
  • Landgrenzen: Kalimantan (Malaysia-Indonesia): Aruk, Entikong
    • Timor (Indonesia – East Timor): Tunon Taka, Motaain

Die Kosten für ein Visa on Arrival (Visa on Arrival scheme (VOA) ) für 30 Tage belaufen sich auf 35,- US-Dollar ( EUR 32). Einreisende müssen vollständig geimpft sein und können vor Ort bar oder mit Kreditkarte (nur Visa und Mastercard werden akzeptiert) bezahlen.

Eine Verlängerung dieses Visums für weitere 30 Tage ist einmalig für eine Gebühr von mindestens 30,- US-Dollar möglich. Die Beantragung auf Verlängerung sollte mindestens 7 Arbeitstage vor Ablauf der ersten 30 Tage beantragt werden. Eine direkte Beantragung von 60 Tagen ist im Rahmen des Visa on Arrival nicht möglich.

Visum für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen

Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 60 Tagen planen, zu einem bestimmten Zweck oder mit einem vorläufigen Reisepass nach Indonesien reisen, können vor Einreise bei der zuständigen Auslandvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen. Die Bearbeitung eines solchen Visumantrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Die Reisespezialisten von DIAMIR Erlebnisreisen unterstützen Sie bei der Reiseplanung für Indonesien:

Flughafensteuer in Indonesien

Die Flughafensteuer in Indonesien beträgt pro Passagier 200.000 IDR (Stand April 2021). In den meisten Fällen ist die Flughafensteuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten. Wir empfehlen jedoch, sich im Vorfeld bei der gebuchten Fluggesellschaft nachzufragen, ob das zutrifft.

Wichtige Adressen – Botschaften und Konsulate

Deutsche Vertretungen in Indonesien

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jakarta
Jalan M. H. Thamrin No. 1
Jakarta 10310
Tel.: +62 21 39 85 50 00
Web: http://www.jakarta.diplo.de

Indonesische Vertretungen in Deutschland

Botschaft der Republik Indonesien Berlin
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Tel.: +49 30 47 80 70
E-Mail: info@kbri-berlin.de
Web: http://www.kemlu.go.id/berlin

Honorarkonsul der Republik Indonesien Bremen
Martinistraße 1
28195 Bremen
Tel.: +49 421 335 03 33
E-Mail: honkonsul@ri-bremen.de

Generalkonsulat der Republik Indonesien Frankfurt am Main
Zeppelinallee 23
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 247 09 80

Generalkonsulat der Republik Indonesien Hamburg
Bebelallee 15
22299 Hamburg
Tel.: +49 40 51 20 71, +49 40 51 20 73

Honorarkonsul der Republik Indonesien Kiel
Brauner Berg 15
24159 Kiel
Tel.: +49 431 39 401 21
E-Mail: hendrik.murmann@dmb-holding.com

Honorarkonsul der Republik Indonesien München
Maria-Theresia-Straße 6
81675 München
Tel.: +49 89 22 06 95
E-Mail: office@hrconsulateindonesiamuc.de

Honorargeneralkonsul der Republik Indonesien Stuttgart
Airport Stuttgart
Dienstleistungsgebäude E5, Raum 5.045
70629 Stuttgart
Tel.: +49 711 797 07 88

Zollbestimmungen

Zollfrei eingeführt werden dürfen:

  • Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der 100 Mio. IDR (derzeit ca. 6.300 EUR) nicht überschreitet. Höhere Beträge müssen dem indonesischen Zoll bei Einreise gemeldet werden bzw. bedürfen einer Genehmigung der Zentralbank Bank Indonesia. Falsche oder nicht erbrachte Meldungen werden mit einer Geldstrafe geahndet.
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 g Tabak, 1 Liter alkoholische Getränke und Geschenke im Gesamtwert von bis zu 250 US$.

Nicht erlaubt ist die Einfuhr folgender Gegenstände nach Indonesien:

  • Betäubungsmittelhaltige Medikamente und Psychopharmaka. Diese dürfen lediglich mit einer entsprechenden Verschreibung (inkl. Übersetzung) und auch nur in der Menge entsprechend der Verschreibung für den eigenen Bedarf eingeführt werden. Zu beachten ist, dass solche Medikamente nicht als Betäubungsmittel in Indonesien gelten dürfen. Im Zweifel kontaktieren Sie die Botschaft Indonesiens in Berlin.
  • Waffen, Drogen, pornografische Schriften sowie frisches Obst, Pflanzen oder Tiere.

Bei Ausreise aus Indonesien dürfen keine nationalen Kostbarkeiten ausgeführt werden. Dazu gehören Gegenstände mit einem geschätzten Alter von 50 Jahren und mehr sowie auch Gegenstände aus der Natur wie beispielsweise Korallenbruchstücke.

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland nach Indonesien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dennoch gibt es ein paar Impfempfehlungen für Reisen nach Indonesien, die bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollten. Personen, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, müssen ab einem Alter von 9 Monaten eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen können. Bei Indonesien selbst handelt es sich nicht um ein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Planen Sie gemeinsam mit den DIAMIR Reiseexperten Ihre Reise nach Indonesien: